In Polen kann jede Erzeugungsanlage im alten, auf „Świadectwa Pochodzenia“ basierenden Fördersystem Vermögensrechte erzeugen. Dies gilt für Erzeugungsanlagen, die bis zum 30.06.2016 in Betrieb genommen wurden. Die von den Verteilnetzbetreibern im so genannten Grünen Zähler veröffentlichte Stromeinspeisemenge entspricht der Menge von erzeugten „Świadectwa Pochodzenia“.
Um „Świadectwa Pochodzenia“ verkaufen zu können, ist es erforderlich, ein Konto im „Świadectwa Pochodzenia“-Register zu haben oder eines zu beantragen. „Świadectwa Pochodzenia“ werden in dem Moment, in dem sie in den Handel eingeführt werden, zu Vermögensrechten. Ein Vermögensrecht entspricht 1 kWh. Sobald die Vermögensrechte auf Ihrem Konto im entsprechenden Register eingetragen sind, verkaufen wir diese gern in Ihrem Namen zu den attraktivsten Marktpreisen.
Bei all diesen Prozessen stehen wir unseren Kunden mit unserem Know-how und unserer Erfahrung zur Seite.
Unsere Dienstleistungen
Bedingungen für den Handel mit Vermögensrechten aus erneuerbaren Energien
Wir können Ihnen folgende Möglichkeiten der Zusammenarbeit anbieten:
- Verkauf von Vermögensrechten im Rahmen einer Vollmacht über das Konto des Kunden beim Broker-Haus,
- Beschaffung zu einem vorher festgelegten Festpreis jedes erstellten Vermögensrechts,
- Beschaffung einer vertraglich festgelegten Menge an Vermögensrechten für einen bestimmten Erzeugungszeitraum zu einem im Voraus festgelegten Festpreis.